Stiftungsportrait

Rechtsform: Gemeinnützige Stiftung des Bürgerlichen Rechts
Gründung der Trägerstiftung: Februar 2004
Gründung der Unterstiftung: Dezember 2006
Gründungskapital der Unterstiftung: € 310.000
Ansprechpartner: Berthold Lange
Organe der Stiftung: Vorstand und Stiftungsrat

"Schützt die Allmende!"
Unterstiftung der Freiburger Kantstiftung zur Verteidigung der Natur- und Wissenschafts-Allmende und zur Förderung nachhaltiger ökologischer Maßnahmen

Nach Auffassung des Philosophen Immanuel Kant sind "alle Menschen ursprünglich (...) im rechtmäßigen Besitz des Bodens, d.h. sie haben ein Recht, da zu sein, wohin sie die Natur oder der Zufall (ohne ihren Willen) gesetzt hat." Kant sprach vom "gemeinsamen Besitz, wegen der Einheit aller Plätze auf der Erdfläche, als Kugelfläche". In seiner "Metaphysik der Sitten" § 62 heißt es: "Da der Besitz des Bodens, worauf der Erdbewohner leben kann, immer nur als Besitz von einem Teil eines bestimmten Ganzen, folglich als ein solcher, auf den jeder derselben ursprünglich ein Recht hat, gedacht werden kann: so stehen alle Völker ursprünglich in einer Gemeinschaft des Bodens (...)". Heute haben diese Grundüberlegungen Kants durch die Herausforderungen des Klimachaos und durch die Notwendigkeit, zu einer gemeinschaftlichen, gerechten Bewirtschaftung der Atmosphäre als Gemeingut zu finden, eine seinerzeit noch ungeahnte Aktualität und Evidenz gewonnen. In Abwandlung eines Romantitels von Christa Wolf steht die Erkenntnis an, daß der Himmel über uns unteilbar ist! Schon 1795 zog Kant aus diesem Gedanken des Gemeinschaftsbesitzes in seiner Schrift "Zum ewigen Frieden" politische Schlussfolgerungen, indem er Elemente eines"Weltbürgerrechts" entwickelte.

Von solchen prinzipiellen Einsichten und Forderungen Kants leitet auch die "Allmende-Stiftung" ihr Selbstverständnis ab. Sie fördert zivilgesellschaftliche, politisch-organisatorische, pädagogische und juristische bzw. rechtswissenschaftliche Anstrengungen, die sich regional, national oder international dem Schutz des "Gemeinschaftsgutes Natur" gegen Kontaminierung, Zerstörung bzw. privatwirtschaftliche (oder auch undemokratisch-staatliche) Zweckentfremdung widmen.
Nähere Informationen siehe Satzung.