Satzung
Hauptzwecke der Stiftung sind:
- Förderung von zivilgesellschaftlichen, pädagogischen und gegebenenfalls juristischen bzw. rechtswissenschaftlichen Anstrengungen, die sich regional, national oder international dem Schutz des "Gemeinschaftsgutes Natur" gegen Kontaminierung, Zerstörung bzw. privatwirtschaftliche (oder auch undemokratisch-staatliche) Zweckentfremdung widmen.
- Auszeichnung von Persönlichkeiten oder gemeinnützigen Institutionen bzw. Organisationen, die sich nachhaltig um die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen bzw. um biologische und/oder kulturelle DIversität verdient gemacht haben.
- Diese Auszeichnung soll durch Verleihung eines Preises erfolgen, entweder im Falle transnationalen Engagements - zusammen mit der Freiburger Kant-Stiftung (Trägerstiftung) - durch den Kant-Weltbürger-Preis oder alternativ durch einen "Allmende-Schutz"-Preis für Verdienste im regionalen Bereich.
- Der Umwelt- bzw. Allmende-Schutz sollte mindestens alle 5-6 Jahre durch einen solchen Preis in Höhe von 15.000 Euro bedacht werden (ca. 25 % der Erträge und Spenden der Allmende-Stiftung).
- Förderung von Organisationen vor allem auch im Bereich von Klimaschutz, Biodiversität und umweltverträglicher, nachhaltiger und gerechter Ressourcennutzung (wie BUND, Greenpeace, Oro Verde usw.) und von entsprechenden Forschungs-, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
- Eigene Projekte der unselbständigen Stiftung haben Vorrang vor derFörderung anderer gemeinnütziger Organisationen. Deren Förderung wiederum ist am Ende des Jahres nach Aktualität und Nähe zu den Stiftungszwecken im Rahmen der noch vorhandenen Mittel unter Berücksichtigung der Rücklagen (25 %) für die Preisverleihungen und das operative Geschäft des nächsten Geschäftsjahres vorzunehmen.